Stoppen Sie Kindesmisshandlungen mit Ihrer Unterschrift jetzt

Wenn man die Morde an Kindern als zufällige Ereignisse erklärt, übersieht man die Tatsache, dass man die Auftretenswahrscheinlichkeit durch geeignete vorgeschaltete Maßnahmen deutlich verkleinern kann. Kinderärzte dürfen sich über Verdachtsdiagnosen wie Scharlach, Masern, HIV besprechen/austauschen, ausser über die 4 Diagnosen, die Kindesmisshandlung betreffen. Deshalb muss Frau Ministerin Schröder das Frühwarnsystem Riskid in das Kinderschutzgesetzt nun endlich aufnehmen und legalisieren. Bisher verweigert Frau Schröder die Aufnahme. Wieder sind schlimme Misshandlungen an Kindern passiert. Heute – 5.02.2012 – habe ich dazu im WDR eine sehr traurige Geschichte von einem misshandelten Kind gehört. Ich konnte heute den ganzen Tag nicht lachen, so schwer hat sich das auf mein Gemüt gelegt. Es ist nicht gelogen, wenn ich hier schreibe, dass viele viele Kinder misshandelt werden, so subtil, das es vielleicht nur erfahrene Kinderärzte erkennen können. Die Hilfeschreie dieser Kinder sind meistens so still, dass nur ein guter Beobachter und Zuhörer sie hören kann. RISKID kann jederzeit in das neue Kinderschutzgesetz aufgenommen werden. Wir müssen es nur für die Kinder wollen. Die Kindesmisshandlungen können mit RISKID schneller erkannt und früher gestoppt werden. Die Deutsche Kinderhilfe eV und der Bund der Kriminalbeamten und auch Kinderärzte ermuntern mich, weiter zu kämpfen, um noch mindestens 5000 Unterschriften zusammenzubekommen. Denn die Ärzte und Kliniken die täglich mit Kindern und Jugendlichen, die misshandelt worden sind, zusammentreffen, sind für RISKID. RISKID kostet dem Staat kein Geld. Es hilft Kindern, früher aus den Misshandlungen herauszukommen. Dass müssen wir doch auch alle wollen. Die meisten Leben dieser Kinder sind zerstört, die Kinder erleiden fürchterliche Qualen. Das müssen wir beenden. Deshalb bin ich ermutigt und aufgefordert worden, für weitere Unterschriften für RISKID für die Kinder zu kämpfen. Ich tue das, tuen Sie das auch. Unterschreiben Sie im Blog. Bitten Sie Freunde, Verwandte und Kollegen, ebenfalls zu unterschreiben. 2500 Unterschriften sind bisher gesammelt worden. Es sollten noch 5000 dazu kommen. Die Unterschriften gehen an die Deutsche Kinderhilfe. Wenn jemand von Ihnen Unterschriftenlisten auslegen möchte, stelle ich diese gerne jederzeit zur Verfügung.

Bei dem Zip Code die Postleitzahl eintragen

 

Bitte

  • unterschreiben Sie jetzt für RISKID für die Kinder
  • leiten Sie den Link weiter
  • helfen Sie mit, 5000 Unterschriften zu sammeln

 

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Frau Ministerin Schröder, nehmen Sie den Kindern ihr Leben?

Email an Frau Schröder vom 16.01.2011
Sehr geehrte Frau Schröder
Ich nehme Bezug auf meine email an Sie vom 17. Dezember 2010. Diese Email ist auch in meinem Blog http://riskids.wordpress.com veröffentlicht. Ich werde auch die jetzige Email an Sie in meinem Blog und in youtube veröffentlichen.
Bis heute haben Sie nicht auf meine Fragen geantwortet.
Ich gestatte mir an die Beantwortung meiner Fragen zu erinnern.
Da es nicht um meine Person geht, sondern ausschließlich um das Wohl der Kinder möchte ich Ihnen noch folgendes mitteilen:

Haben Sie und wir alle – ich spreche hier Frau Dr. Schröder und jeden Erwachsenen, jeden von Ihnen hier in Deutschland an. Haben Sie sich einmal überlegt, dass Sie den Kindern, die misshandelt worden sind, der Kinderarzt aber nur den Verdacht auf Kindesmisshandlung hat und deshalb dem Kind nach der jetzigen Gesetzeslage nicht helfen kann, etwas wegnehmen? Nehmen wir den Kindern etwas weg? Ja, wir nehmen ihnen ihr LEBEN weg. Das ist sehr schlimm.
Frau Schröder geben Sie den Kindern ihr Leben zurück und legalisieren Sie die Duisburger Riskid Datenbank. Nehmen Sie die Duisburger Riskid Datenbank zu 100% in das Kinderschutzgesetz auf. Liebe Mitmenschen, wenn Frau Schröder den Kindern ihr Leben nicht zurückgibt, fordern Sie in einer Email an Frau Schröder – bundestag@kristinaschroeder.de und den deutschen Bundestag … auf, den Kindern ihr Leben zurückzugeben. Sie können den Kindern helfen ihr Leben zurück zu bekommen. Helfen Sie. Ich fordere Sie ALLE auf, helfen Sie, schreiben Sie an Frau Schröder, motivieren Sie jeden den Sie kennen, an Frau Schröder zu schreiben. Helfen Sie, den Kindern leben zu können.

Hannelore Thomas

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Mein Aufruf auf youtube

Hier mein Aufruf zur Einführung der Riskids Datenbank
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Kinder ohne Zukunft?

Kaum glaublich aber wahr

Kinderärzte dürfen sich untereinander über Masern, Schnupfen und die familiären Gegebenheiten der in der Praxis vorgestellten Kinder austauschen. Sie können auch Medizin verschreiben und den Kindern helfen. Es ist jedoch ungesetzlich, wenn sie sich untereinander darüber austauschen, ob es sich bei der Schädigungen der vergestellten Kinder eventuell um Missbrauch handelt.
Der Kinderarzt ist bei Verdacht auf Kindesmisshandlung weder berechtigt sich mit einem Kollegen auszutauschen, noch die Polizei oder das Jugendamt einzuschalten. Eltern, die ihre Kinder missbrauchen, wechseln immer wieder die Ärzte, und erklären die Verletzungen mit Lügengeschichten. Der behandelnde Arzt ist nicht berechtigt, sich bei einem Vorbehandler über ähnliche Ereignisse zu informieren. Da diese Eltern häufig den Wohnsicht wechseln und Vorbehandler verschwiegen werden, kann der gegenwärtig behandelnde Arzt keine Auskunft in einem Informationssystem erhalten, das solche Vorkommnisse nicht speichert. Kein Jugendamt wird einschreiten, weil ein Kind mal aus dem Bett gefallen ist. Vielleicht werden die Mitarbeiter hellhöriger, wenn der behandelnde Arzt mitteilt, dass dieses Kind zum widerholten Male bei unterschiedlichen Ärzten vorgestellt wurde, weil es “aus dem Bett gefallen” ist. Statt rechtzeitig zu intervenieren, muss er sehenden Auges das Kind seinem Täter und seinem schlimmen Schicksal überlassen.

Kindesmissbrauch im Vorfeld verhindern

Die sich häufenden Missbräuche an Kindern haben den Kinderarzt Dr. Kownatzki veranlasst, sich Gedanken zu machen, wie man im Vorfeld, also bevor die Kinder durch kurze oder langjährige Quälereien zu Tode kommen, den Kindern zu Hilfe kommen kann. Dazu hat er ein Informationssystem entwickelt. Es heisst RISKIDS und steht für “Riskokinder Informationssystem”. Hier können Kinderärzte auffällige Befunde und Ereignisse eintragen. Andere Kinderärzte können bei Verdacht auf Missbrauch, sich dort über mögliche frühere Vorkommnisse informieren.
Über die Einführung dieses Informationssystems unter Kinderärzten wird mehr als ein Jahr diskutiert. Im Jahre 2009 wurde der Entwurf für ein Bundeskinderschutzgesetzt zur Abstimmung im Bundestag vorgelegt. Der Entwurf fand keine Mehrheit und wurde zunächst gestoppt. Der Entwurf wird im Herbst 2010 erneut besprochen. In dem jetzigen Entwurf gibt es keine ausreichenden Möglichkeiten der Bekämpfung von Kindesmisshandlungen. Herr Dr. Friedrich von der CSU – sein Schreiben ist hier ebenfalls beigefügt – schreibt „…..bedarf dies einer sehr sorgfältigen und ausgewogenen juristischen Prüfung“. Für die Rettung des Finanzmarktes konnte für Griechenland in sekundenschnelle  ein Gesetz „gestrickt“ werden, dass für uns alle unabschätzbare Risiken beinhaltet und dessen eventuellen Ausmaße kein Politiker den Bürgern erklären kann. Wenn Eltern die Körper ihrer Kinder zum Ausdrücken von Zigarettenkippen benützen, muss die Rechtslage natürlich ausführlich erörtert werden!
Zur weiteren Erklärung „Wie können Kinderärzte missbrauch erkennen und verhindern? ist eine Information von Dr. Kownatzki, Duisburg beigefügt, ebenso eine Mitteilung der FDP Bundestagsfraktion.

Verbandsdenken, Inkompetenz, Arroganz, Prinzipienreiterei schaden dem Wohl der Kinder

Fragen Sie nach, warum Kinderärzte sich über jedes Wehwehwechen und über die Familie der in der Praxis vorgestellten Kinder unterhalten dürfen? Warum nicht über Misshandlungen an Kindern, die zu Tode führen? Warum müssen wir, sobald das magische Wort “Datenschutz” fällt, kritisches Denken einstellen? Unser Behörden, Versicherungen, Ratingagenturen, Werbefirmen und vor allem unser Staat sammeln einen nicht zu überschauenden Datenberg über uns an. Wenn es aber um das Wohl unserer Kinder geht, ist der Datenschutz gefährdet, wenn sich Ärzte im Rahmen ihrer Schweigepflicht über die vier Diagnosen, die den Kindesmissbrauch erfassen, austauschen. Warum besteht hier ein Unterschied zu den übrigen tausenden Diagnosen, über die sich Ärzte austauschen dürfen?.

  • Was sind die Motive der Bedenkenträger von Berufsverbänden und Organisationen wie dem Deutschen Kinderschutzbund, Schleswig Holstein, Einrichtungen‚ wie “frühe Hilfen“, der Bundesvorstand Berufsverband der Kinder und Jugendärzte, BVKJ, Akademie für Kinder und Jugendmedizin dieses Informationssystem abzulehnen?
    Befürchten sie, dass sie dann weniger „Anfragen betreffend Misshandlungen von Kindern haben?, weniger Psychopharmaka verschreiben können, weniger im Gespräch sind? Welche eigenen Interessen stehen hier dem Wohl der Kinder entgegen? Von dem Wohl der Kinder sprechen sie auf ihren Websites. Aber das Wohl der Kinder ist kaum definiert. Die Einführung des Riskokindes Informationsystems dient der Hilfe der Kinder und das ist nachweisbar, klar und eindeutig. Das ist so eindeutig, dass es hier keine Gegenargumente gibt.
  • Der ärztliche Verbandsvertreter, der glaubt, dass ein Täter zu dem Arzt, zu dem er das Kind zur „Behandlung“ bringt, ein Vertrauensverhältnis aufbauen würde, der scheint auch zu glauben, dass die Erde eine Scheibe und keine Kugel ist. Behauptungen dieser Art sind weltfremd, denn Ärztehopping ist die Regel. Es wird verhindert, ein Vertrauensverhältnis zu den Opfern aufzubauen, wenn das Riskids Informationssystem nicht in vollem Umfange, wie es Dr. Kownatzky entwickelt hat, eingeführt wird.
  • Ist es wirklich so, dass Kinder keine Lobby haben und deshalb muss hier soviel Zeit und Energie verschwendet werden, um der Politik verständlich zu machen, dass Sie Täterschutz befürwortet?

Gutachten zu RISKIDS und Stellungnahme zur Datensicherheit

Das von Prof. Dr. Huster und PD Dr. Rux beigefügte Gutachten erklärt ihnen, dass die Einführung des Riskids Informationssystems- wie von Dr. Kownatzky entwickelt – möglich ist, sofern die Politik es will.

Zugang zu RISKID bekommen nur Kinder-Ärzte, die ein vorgegebenes schrifliches Anmeldeverfahren durchlaufen haben, z.B. Verpflichtung zur Verschwiegenheit, sorgfältiger Umgang mit den Zugangsdaten etc., danach erhalten sie ihren Benutzernamen u. ihr Passwort.
Das ganze findet auf einer sog. “gesicherten internetseite” statt, einer https seite u. ähnelt in vielem dem Vorgehen beim online-banking.
Aktuell wird an einer elektronischen Weiterentwicklung gearbeitet, bei der der Arzt beim Einlesen der KV Karte ein Signal bekommt sich mit dem vorbehandelnen Arzt wegen des neuenen Patienten in Verbindung zu setzen, der schaltet dann die Informationen zu diesem bestimmten Pat. frei. Diese Weiterentwicklung berücksichtigt Vorgaben des Datenschutzes u. eröffnet Möglichkeiten zum bundesweitern Einsatz.

Aufruf

Wenn Kinder durch die Misshandlungen nicht zu Tode kommen, können sie ihr Leben kaum genießen. Sie werden ihr Leben lang von Erinnerungen gequält und verfolgt. Stellen wir hier auch noch ein paar ganz pragmatische Fragen: Wie sollen diese Menschen im Erwerbsleben unsere/Ihre Rente verdienen, wer soll ihre therapeutischen Behandlungskosten bezahlen? Wie sollen diese Menschen an dem gesellschaftlichen Leben teilnehmen und vielleicht auch eine Familie gründen?

Steht nicht im Grundgesetz: …“ Art 6 (2) …über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ Greift die Politik jetzt auf Grund eines Gesetzes ein, indem Sie, die Politik gegen Art 2 (2) verstößt?

Ich rufe daher auf

  • jeden Bürger
  • die Kinder und Jugentlichen
  • die Medien
  • die Politik
  1. sich dafür einzusetzen, dass das Riskokinder Informationssystem, wie von Dr. Kownatzki entwickelt – in vollem Umfange in das Kinderschutzgesetz aufgenommen wird und darüber hinaus
  2. In § 8a SGB VIII wird nach Absatz 1 folgender neuer Absatz eingefügt:
    „Ärzte können dem Jugendamt Mitteilung machen, wenn ihnen Anhaltspunkte dafür bekannt werden, dass ein Kind oder Jugendlicher misshandelt, missbraucht oder vernachlässigt wird oder sein Wohl in sonstiger Weise gefährdet ist. Zur Vorbereitung der Entscheidung, ob sie eine Mitteilung nach Satz 1 machen wollen, können Ärzte unter Wahrung der Schweigepflicht Informationen über solche Anhaltspunkte austauschen. Ärzte, die an einer Mitteilung mitgewirkt haben, sollen das Jugendamt auf dessen Bitte bei der Prüfung des Gefährdungsrisikos unterstützen.“
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Offener Brief an die Politiker

Offener Brief an die Bundeskanzlerin,
alle Bundestagsabgeordneten,
alle Landtagsabgeordneten
alle Ministerpräsidenten
an die Medien

Ich nehme Bezug auf die Drucksache 16/12429 vom 25. März 2009. Hierzu muss noch die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeigeführt werden (Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Die Datenbank „Riskids“ – siehe Anlage – schützt Kinder und Jugendliche gegen ihre Täter. Gegenwärtig werden aufgrund des Datenschutzes die Täter geschützt. „Riskids“ führt zur Entlarvung
der Täter und zum Schutz der Kinder. Deshalb bitte ich Sie persönlich als Abgeordnete/er, sich mit dieser Datenbank auseinanderzusetzen, damit bei der erneuten Beschlussfassung des Deutschen Bundestages endlich „Riskids“ bundesweit benutzt werden darf und Kinderärzte gegen die Kindesmisshandlungen einschreiten und Täter entlarvt werden können. Die Benutzung der Datenbank „Riskids“ in vollem Umfange muss Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes werden.
Zurzeit bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich des § 203 StGB, der bestimmte Berufsgruppen als Geheimnisträger beinhaltet. Die Weitergabe von Privatgeheimnissen ist demnach verboten, d. h. auch für Ärzte untereinander, die dieses ohne Einverständnis des Patienten nicht dürfen.
Kinder, selbst, wenn man logischerweise davon ausgeht, dass sie ihr Einverständnis geben würden, sind jedoch nicht „einwilligungsfähig“, so dass solche Informationen nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern (mögliche Täter!), weiter gegeben werden dürfen.
Von daher ist es von Wichtigkeit, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um den betroffenen Berufsgruppen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu geben.
Dementsprechend lässt sich Dr. Kownatzki zurzeit eine Einverständniserklärung aller Eltern unterschreiben und steht in Verbindung mit dem MGFFI, um eine solche Ermächtigung auf den Weg
zu geben. Unterstützt wird er durch die Ärztekammer und auch den BDK.
Damit es für Sie verständlicher wird, worum es hierbei eigentlich geht, nachstehend ein Beispiel:
Eine Mutter kommt mit einem ihrer Kinder in eine Kinderarztpraxis und stellt dem Arzt ihr Kind vor, dass das Kind angeblich von einem seiner Geschwister ins Gesicht geschlagen worden ist. Der Kinderarzt untersucht das Kind und ist im Moment nicht in der Lage genau zu diagnostizieren, ob die Verletzung von den Schlägen eines der Geschwister stammt oder ob es eine Misshandlung sein könnte. Er bittet die Mutter, in 14 Tagen wieder zu kommen, damit er das Kind noch einmal untersuchen kann. Die Mutter kommt aber nicht wieder. Der Kinderarzt ruft die Mutter an. Die angegebne Telefonnummer und die angegebene Anschrift stimmen nicht. Der Arzt kann nichts machen.
Die Mutter geht mit dem gleichen vorbeschriebenen Anliegen nach 14 Tagen zu einem anderen Kinderarzt. Er kommt zu dem gleichen Ergebnis wie der zuerst besuchte Kinderarzt.
Wenn der zuerst konsultierte Arzt in die Datenbank den Namen des Kindes und den Verdacht auf Misshandlung hätte eingeben dürfen, hätte der zweite Arzt dort nachschauen können und den zuerst aufgesuchten Arzt anrufen und die Diagnose mit ihm besprechen können.

Der zweite aufgesuchte Arzt darf aber aufgrund der Schweigepflicht den zuerst besuchten Arzt nicht anrufen und sich über das Kind unterhalten. Wenn das Kind Verdacht auf Masern oder eine andere Krankheit hätte, dürften die beiden Ärzte miteinander telefonieren. In dem Falle, in dem es sich aber um eine Misshandlung handelt, schützt das Gesetz den
mutmaßlichen Täter. Denn der Erziehungsberichtigte müsste erst sein Einverständnis geben, dass die beiden Ärzte sich besprechen dürfen. Ein mutmaßlicher Täter wird natürlich nicht sein Einverständnis geben. Die beiden Ärzte würden sich also strafbar machen, wenn sie sich in diesem Falle beraten würden. Die umgehen im Augenblick die Ärzte, indem sie sich eine Einverständniserklärung aller Eltern unterschreiben lassen. Eine nicht wirkliche Rechtssicherheit.
Was ist das Ergebnis dieser Kindergeschichte? Die Mutter sucht verschiedene Ärzte auf. Nicht alle Kinderärzte sind Riskids angeschlossen, u.a. auch aus dem Grunde, weil diese Datenbank in
Unkenntnis als schlecht beschrieben wird.
Es kommt dann der Moment, wo die Mutter mit dem Kind keinen Arzt mehr aufsucht, weil der Zustand des Kindes schlimmer wird und das Kind stirbt. Es geht dann ein großes Geschrei durch die Medien und die Politik schreit nach neuen und noch mehr Gesetzen. Die Politik befragt unter Umständen auch Fachleute, aber letztendlich entscheidet die Politik und bisher sind eben nicht die richtigen Gesetze für das Wohl und Leben der Kinder worden. Liegt es daran, dass, wie viele Menschen den Eindruck von der Politik haben, die Politik immer alles besser weiß und immer wieder das Rad neu erfinden will, weil wieder gewählt werden will? Man kann ja nicht eine hervorragende Idee eines normalen Bürgers übernehmen, denn Politik könnte sich ja nicht mit diesen Federn schmücken. Was aber viel viel schlimmer ist, haben Sie sich schon einmal bewusst gemacht, dass Sie an dem Tod dieser Kinder eine Schuld mit tragen könnten? Nämlich, weil sich die Ärzte nicht untereinander austauschen durften, so einfach könnten auch Sie zum Mittäter werden. Ich persönlich fühle mich schuldig, dass es diese Möglichkeit des Austausches unter den Riskids Ärzten nicht geben darf und dass Kinder dadurch zu Tode kommen, die hätten leben und gerettet werden können. Um meine Schuld zu vermindern, schreibe ich Sie – Bundestags- und alle Landtagsabgeordneten aller Parteien – an und natürlich auch Sie – die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder -. Ich fordere hiermit, die Kinderrechte den Kindern endlich zuzugestehen und nicht nur den Eltern. Kinderrechte müssen auf der gleichen Ebene oder noch höher im Grundgesetz angesiedelt sein. In den Biographien vieler Abgeordneter kann man lesen, dass eine ganze Anzahl von Abgeordneten mehr als ein Kind haben.

Wie können Sie die Verweigerung von Riskids Ihren Kindern gegenüber erklären?
Wieso bewegt diese Diskussion so viele normale Bürger und nicht die Mehrzahl der Abgeordneten?
Ich frage mich, was Sie für Menschen sind, wie Sie sich informieren, ob Sie ein Gewissen haben, Anstand, Verstand oder ob für Sie nur das Amt, die Macht und die damit verbunden Vorteile für Sie wichtig sind.
Ich werde auf jeden Fall eine Tabelle anlegen und die Antworten jedes einzelnen von Ihnen in der Tabelle notieren und dann den Medien übergeben. Die Bürger müssen doch wissen, wen sie wählen.
Antworten Sie nicht, steht das natürlich auch in der Tabelle. Niemand kann Sie zwingen zu antworten. Aber auch damit müssen Sie letztendlich Leben. Hätten Kinder Rechte wie die Eltern, könnten die Kinder Sie unter Umständen wegen unterlassener Hilfe verklagen.
Ich empfehle Ihnen, den beigefügten Vortrag von Dr. Kownatzki genau zu lesen und dann haben Sie gar keine andere Wahl, als Riskids zuzustimmen. Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie moralisch und ethisch verantwortlich sind für jedes nicht durch Riskids gerettete Kind? Ich unterstelle Ihnen, dass Sie wissen, dass in den Medien nur über die spektakulären Fälle berichtet wird, aber niemand hilft den tausenden anderen Kindern die geboren und gequält werden dürfen – schreckliche Qualen erleiden und dann sterben müssen.
Sie haben es „in der Hand“, das zu ändern. Wenn Sie es nicht verhindern, unterstützen SIE die TÄTER.
Auch Datenschutz muss endlich zu Gunsten der Opfer, und zwar bevor sie sterben, geändert werden.

Mit freundlichen Grüssen
Hannelore Thomas

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