Offener Brief an die Bundeskanzlerin,
alle Bundestagsabgeordneten,
alle Landtagsabgeordneten
alle Ministerpräsidenten
an die Medien
Ich nehme Bezug auf die Drucksache 16/12429 vom 25. März 2009. Hierzu muss noch die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeigeführt werden (Federführend ist das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend).
Die Datenbank „Riskids“ – siehe Anlage – schützt Kinder und Jugendliche gegen ihre Täter. Gegenwärtig werden aufgrund des Datenschutzes die Täter geschützt. „Riskids“ führt zur Entlarvung
der Täter und zum Schutz der Kinder. Deshalb bitte ich Sie persönlich als Abgeordnete/er, sich mit dieser Datenbank auseinanderzusetzen, damit bei der erneuten Beschlussfassung des Deutschen Bundestages endlich „Riskids“ bundesweit benutzt werden darf und Kinderärzte gegen die Kindesmisshandlungen einschreiten und Täter entlarvt werden können. Die Benutzung der Datenbank „Riskids“ in vollem Umfange muss Bestandteil des neuen Kinderschutzgesetzes werden.
Zurzeit bestehen jedoch Bedenken hinsichtlich des § 203 StGB, der bestimmte Berufsgruppen als Geheimnisträger beinhaltet. Die Weitergabe von Privatgeheimnissen ist demnach verboten, d. h. auch für Ärzte untereinander, die dieses ohne Einverständnis des Patienten nicht dürfen.
Kinder, selbst, wenn man logischerweise davon ausgeht, dass sie ihr Einverständnis geben würden, sind jedoch nicht „einwilligungsfähig“, so dass solche Informationen nur mit Einwilligung der Personensorgeberechtigten, also in der Regel der Eltern (mögliche Täter!), weiter gegeben werden dürfen.
Von daher ist es von Wichtigkeit, eine rechtliche Grundlage zu schaffen, um den betroffenen Berufsgruppen Rechtssicherheit und Rechtsklarheit zu geben.
Dementsprechend lässt sich Dr. Kownatzki zurzeit eine Einverständniserklärung aller Eltern unterschreiben und steht in Verbindung mit dem MGFFI, um eine solche Ermächtigung auf den Weg
zu geben. Unterstützt wird er durch die Ärztekammer und auch den BDK.
Damit es für Sie verständlicher wird, worum es hierbei eigentlich geht, nachstehend ein Beispiel:
Eine Mutter kommt mit einem ihrer Kinder in eine Kinderarztpraxis und stellt dem Arzt ihr Kind vor, dass das Kind angeblich von einem seiner Geschwister ins Gesicht geschlagen worden ist. Der Kinderarzt untersucht das Kind und ist im Moment nicht in der Lage genau zu diagnostizieren, ob die Verletzung von den Schlägen eines der Geschwister stammt oder ob es eine Misshandlung sein könnte. Er bittet die Mutter, in 14 Tagen wieder zu kommen, damit er das Kind noch einmal untersuchen kann. Die Mutter kommt aber nicht wieder. Der Kinderarzt ruft die Mutter an. Die angegebne Telefonnummer und die angegebene Anschrift stimmen nicht. Der Arzt kann nichts machen.
Die Mutter geht mit dem gleichen vorbeschriebenen Anliegen nach 14 Tagen zu einem anderen Kinderarzt. Er kommt zu dem gleichen Ergebnis wie der zuerst besuchte Kinderarzt.
Wenn der zuerst konsultierte Arzt in die Datenbank den Namen des Kindes und den Verdacht auf Misshandlung hätte eingeben dürfen, hätte der zweite Arzt dort nachschauen können und den zuerst aufgesuchten Arzt anrufen und die Diagnose mit ihm besprechen können.
Der zweite aufgesuchte Arzt darf aber aufgrund der Schweigepflicht den zuerst besuchten Arzt nicht anrufen und sich über das Kind unterhalten. Wenn das Kind Verdacht auf Masern oder eine andere Krankheit hätte, dürften die beiden Ärzte miteinander telefonieren. In dem Falle, in dem es sich aber um eine Misshandlung handelt, schützt das Gesetz den
mutmaßlichen Täter. Denn der Erziehungsberichtigte müsste erst sein Einverständnis geben, dass die beiden Ärzte sich besprechen dürfen. Ein mutmaßlicher Täter wird natürlich nicht sein Einverständnis geben. Die beiden Ärzte würden sich also strafbar machen, wenn sie sich in diesem Falle beraten würden. Die umgehen im Augenblick die Ärzte, indem sie sich eine Einverständniserklärung aller Eltern unterschreiben lassen. Eine nicht wirkliche Rechtssicherheit.
Was ist das Ergebnis dieser Kindergeschichte? Die Mutter sucht verschiedene Ärzte auf. Nicht alle Kinderärzte sind Riskids angeschlossen, u.a. auch aus dem Grunde, weil diese Datenbank in
Unkenntnis als schlecht beschrieben wird.
Es kommt dann der Moment, wo die Mutter mit dem Kind keinen Arzt mehr aufsucht, weil der Zustand des Kindes schlimmer wird und das Kind stirbt. Es geht dann ein großes Geschrei durch die Medien und die Politik schreit nach neuen und noch mehr Gesetzen. Die Politik befragt unter Umständen auch Fachleute, aber letztendlich entscheidet die Politik und bisher sind eben nicht die richtigen Gesetze für das Wohl und Leben der Kinder worden. Liegt es daran, dass, wie viele Menschen den Eindruck von der Politik haben, die Politik immer alles besser weiß und immer wieder das Rad neu erfinden will, weil wieder gewählt werden will? Man kann ja nicht eine hervorragende Idee eines normalen Bürgers übernehmen, denn Politik könnte sich ja nicht mit diesen Federn schmücken. Was aber viel viel schlimmer ist, haben Sie sich schon einmal bewusst gemacht, dass Sie an dem Tod dieser Kinder eine Schuld mit tragen könnten? Nämlich, weil sich die Ärzte nicht untereinander austauschen durften, so einfach könnten auch Sie zum Mittäter werden. Ich persönlich fühle mich schuldig, dass es diese Möglichkeit des Austausches unter den Riskids Ärzten nicht geben darf und dass Kinder dadurch zu Tode kommen, die hätten leben und gerettet werden können. Um meine Schuld zu vermindern, schreibe ich Sie – Bundestags- und alle Landtagsabgeordneten aller Parteien – an und natürlich auch Sie – die Ministerpräsidenten der einzelnen Länder -. Ich fordere hiermit, die Kinderrechte den Kindern endlich zuzugestehen und nicht nur den Eltern. Kinderrechte müssen auf der gleichen Ebene oder noch höher im Grundgesetz angesiedelt sein. In den Biographien vieler Abgeordneter kann man lesen, dass eine ganze Anzahl von Abgeordneten mehr als ein Kind haben.
Wie können Sie die Verweigerung von Riskids Ihren Kindern gegenüber erklären?
Wieso bewegt diese Diskussion so viele normale Bürger und nicht die Mehrzahl der Abgeordneten?
Ich frage mich, was Sie für Menschen sind, wie Sie sich informieren, ob Sie ein Gewissen haben, Anstand, Verstand oder ob für Sie nur das Amt, die Macht und die damit verbunden Vorteile für Sie wichtig sind.
Ich werde auf jeden Fall eine Tabelle anlegen und die Antworten jedes einzelnen von Ihnen in der Tabelle notieren und dann den Medien übergeben. Die Bürger müssen doch wissen, wen sie wählen.
Antworten Sie nicht, steht das natürlich auch in der Tabelle. Niemand kann Sie zwingen zu antworten. Aber auch damit müssen Sie letztendlich Leben. Hätten Kinder Rechte wie die Eltern, könnten die Kinder Sie unter Umständen wegen unterlassener Hilfe verklagen.
Ich empfehle Ihnen, den beigefügten Vortrag von Dr. Kownatzki genau zu lesen und dann haben Sie gar keine andere Wahl, als Riskids zuzustimmen. Könnten Sie sich vorstellen, dass Sie moralisch und ethisch verantwortlich sind für jedes nicht durch Riskids gerettete Kind? Ich unterstelle Ihnen, dass Sie wissen, dass in den Medien nur über die spektakulären Fälle berichtet wird, aber niemand hilft den tausenden anderen Kindern die geboren und gequält werden dürfen – schreckliche Qualen erleiden und dann sterben müssen.
Sie haben es „in der Hand“, das zu ändern. Wenn Sie es nicht verhindern, unterstützen SIE die TÄTER.
Auch Datenschutz muss endlich zu Gunsten der Opfer, und zwar bevor sie sterben, geändert werden.
Mit freundlichen Grüssen
Hannelore Thomas